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natürliche Schönheitsprodukte

Erstanamnese / Folgetermine / Behandlungskosten
 

Eine naturheilkundliche Behandlung richtet sich immer nach Ihren Bedürfnissen.

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden in der Regel voll oder teilweise von den meisten privaten Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfen übernommen. Die Kostenübernahme ist abhängig von Ihren persönlich vereinbarten Tarifen.

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Behandlung durch den Heilpraktiker nicht.

Ich erstelle nach jeder Behandlung eine Rechnung.

Diese Kosten können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker stammt aus dem Jahr 1985 und wurde seitdem, trotz gestiegener Kosten und Inflation, nicht angepasst. Aus diesem Grund ist es oft nicht möglich die erbrachten Leistungen zu dem gelisteten Satz anzubieten und dadurch faktorisiert werden muss. Es kann zu einer Selbstbeteiligung kommen.

Ich bemühe mich, Zeitaufwand und Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten.

weiß Lillies
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Die folgenden Behandlungskosten werden zum 01.09.2026 angepasst.

Erstanamnese:
Für das ausführliche Erstgespräch nehmen ich mir viel Zeit (1,5 - 2 Stunden) für Ihre Beschwerden und Ihre Krankengeschichte.

 

Termine:

Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher per Telefon oder E-Mail abgesagt werden, beispielsweise Montagstermin entsprechend am Freitag.

Andernfalls behalten ich mir vor, die Ausfallskosten in Höhe der geplanten Behandlung in Rechnung zu stellen.

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